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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 U 32/15

Datum:
01.10.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-3 U 32/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:1001.I3U32.15.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 16 O 24/15
 
Tenor:

Die Berufungen des Klägers und der Beklagten gegen das am 24. Juni 2015 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar; gleichfalls ist das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung der jeweils anderen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Kostenbetrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Kostenbetrages leistet; darüber hinaus darf die Vollstreckung des Klägers zur Hauptsache nur durch Sicherheitsleistung der Beklagten in Höhe weiterer 60.000 € abgewendet werden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung weitere Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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