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Oberlandesgericht Düsseldorf, III-3 Ws 231/15

Datum:
27.10.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-3 Ws 231/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:1027.III3WS231.15.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Ehefrau des Angeklagten, E.A.H., geboren am 6. Februar 1992 in Barcelona, ist eine schriftliche Besuchserlaubnis für einen optisch und akustisch überwachten Besuch des Angeklagten in der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel zu erteilen. Die Kommunikation hat in deutscher Sprache oder in spanischer Sprache unter Hinzuziehung eines Dolmetschers stattzufinden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeklagten werden der Staatskasse auferlegt.

 
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