Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, III-2 RVs 36/15

Datum:
26.05.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-2 RVs 36/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:0526.III2RVS36.15.00
 
Sachgebiet:
Strafrecht
Leitsätze:

StGB §§ 184b Abs. 4, 78 Abs. 3 Nr. 4

Werden auf Datenträgern, die sich im Besitz des Angeklagten befanden, kinderpornografische Vorschaubilder (sog. Thumbnails) festgestellt, die durch das Betriebssystem des Computers automatisch generiert worden sind, kann nicht ohne Weiteres der Schluss gezogen werden, dass dem Angeklagten der Besitz der Vorschaubilder bewusst war. Lässt sich der erforderliche Besitzwille hinsichtlich der sog. Thumbnails nicht feststellen, ist auf das Sich-Verschaffen oder den vormaligen Besitz der originären - inzwischen gelöschten - Bilddateien abzustellen, wobei es unter Beachtung der fünfjährigen Verjährungsfrist einer näheren zeitlichen Eingrenzung bedarf.

OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat

Beschluss vom 26. Mai 2015, III-2 RVs 36/15

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

 
1

G r ü n d e :

2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank