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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 3/15

Datum:
15.12.2015
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 U 3/15
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2015:1215.20U3.15.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.12.2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der wiederholten Zuwiderhandlung bis zu insgesamt zwei Jahren, wobei die Ordnungshaft hinsichtlich der Beklagten an ihrem Vorstandsvorsitzenden zu vollziehen ist, zu unterlassen,

im geschäftlichen Verkehr auf der Verkaufsplattform www.x...de die nachstehend wiedergegebenen Fotografien öffentlich zugänglich zu machen, wenn im Zusammenhang mit diesen Fotografien nicht auch Angebote der Firmen „Y“, „Z“ und „W“, sondern ausschließlich Angebote anderer Firmen aufgeführt und/oder verlinkt werden, wenn dies geschieht wie in den nachstehend wiedergegebenen Bewerbungen auf der Verkaufsplattform www.x...de:

                                          Abbildungen

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10 zu tragen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

II.

19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52
 

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