Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-3 Kart 51/13 (V)

Datum:
12.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VI-3 Kart 51/13 (V)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0312.VI3KART51.13V.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 10.12.2012, BK 4-12-879, aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, über den Antrag vom 30.03.2012 auf Genehmigung einer Investitionsmaßnahme für das Projekt „Erhöhung der Sicherheit von HD-Leitungen aus Stahl“ unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Bundesnetzagentur.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Der Beschluss vom 12. März 2014 wird dahingehend berichtigt, dass nach den Ausführungen unter Ziff. IV der Entscheidungsgründe zur Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde folgender Abschnitt eingefügt wird:

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde ist die Nichtzulassungsbeschwerde gegeben. Diese ist binnen einer Frist von einem Monat schriftlich beim Oberlandesgericht Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung dieser Beschwerdeentscheidung. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist durch einen beim Oberlandesgericht Düsseldorf oder beim Bundesgerichtshof einzureichenden Schriftsatz binnen einem Monat zu begründen. Diese Frist beginnt mit der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde und kann auf Antrag von dem Vorsitzenden des Rechtsbeschwerdegerichts (Bundesgerichtshof) verlängert werden. Die Begründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit die Beschwerdeentscheidung angefochten und ihre Abänderung oder Aufhebung beantragt wird. Die Nichtzulassungsbeschwerdeschrift und -begründung müssen durch einen bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
21
22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
III.
48
IV.
49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank