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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 13/14

Datum:
13.08.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 13/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0813.VII.VERG13.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

I. Das Verfahren wird ausgesetzt.

II. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 über die Koordinierung der Verfahren öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. EG L 134 S. 114 vom 30.04.2004 – zukünftig Richtlinie genannt) gemäß Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegt:

          -          die Durchführung eines Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert,

          -          es werden eindeutige Regeln über den Vertragsschluss und den Vertragsbeitritt                       festgelegt,

          -          die Vertragsbedingungen werden im Vorhinein in der Weise festgelegt, dass kein                     Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des Vertrags Einfluss nehmen kann,

          -          Wirtschaftsteilnehmern wird ein jederzeitiges Beitrittsrecht gewährt und

          -          Vertragsschlüsse werden europaweit bekannt gegeben?

 
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