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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-6 U 116/14

Datum:
27.11.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 116/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:1127.I6U116.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 33 O 77/13
 
Tenor:

Auf die Berufung der Kläger wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Kläger und der Anschlussberufung des Beklagten das am 07.03.2014 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, den Klägern zur gesamten Hand € 73.116,43 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 8.581,97 seit dem 12.06.2013 sowie aus weiteren € 57.377,96 seit dem 17.08.2013 sowie aus weiteren € 7.156,50 seit dem 03.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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