Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 87/13

Datum:
28.04.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-24 U 87/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0428.I24U87.13.00
 
Tenor:

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO im Beschlussverfahren zurückzuweisen. Dem Kläger wird Gelegenheit gegeben, hierzu binnen

z w e i W o c h e n ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Des Weiteren beabsichtigt der Senat die Kostenentscheidung sowie die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit des landgerichtlichen Urteils teilweise wie folgt abzuändern:

Von den Gerichtskosten des Verfahrens erster Instanz trägt der Kläger die Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) trägt der Kläger. Im Übrigen bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten. Auch eine nachträgliche Änderung der Kostenentscheidung zu Satz 1 (Entscheidung über die Gerichtskosten) im Rahmen der Schlussentscheidung bleibt vorbehalten.

Das Teilurteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der auf den 20. Mai 2014 bestimmte Termin zur mündlichen Verhandlung wird aufgehoben.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank