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Oberlandesgericht Düsseldorf, I- 24 U 41/13

Datum:
06.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I- 24 U 41/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0306.I24U41.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 5 O 217/11
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

                            Auf die Berufung des Beklagten wird das am 20. März 2013 ver-                            kündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

                            Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen und die im Beru-                            fungsverfahren entstandenen Kosten des Streithelfers trägt die Klägerin.

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelas                    sen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn  nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe  leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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