Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 180/13

Datum:
13.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 180/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0513.I24U180.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das am 18. Juli 2013 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal – Vorsitzender - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Mietvertragsverhältnis des Klägers, ursprünglich abgeschlossen mit der W .. GmbH & Co. KG, vertreten durch den persönlich haftenden Gesellschafter…, keine Forderung in Höhe von 33.123,98 € zusteht.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Jeder Partei wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank