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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-21 U 67/14

Datum:
16.12.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-21 U 67/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:1216.I21U67.14.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 1 O 403/10
Leitsätze:

Kein Reisemangel im Sinne des § 651c Abs. 1 BGB bei Verletzung des Reisen-den durch defekte Liege

- Die Verletzung von Obhuts- und Fürsorgepflichten des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer, unter die auch Verkehrssicherungspflichten fallen, kann ein reisevertragliche Ansprüche auslösender Reisemangel sein. Hiernach liegt ein Reisemangel vor, wenn von der Einrichtung des vom Reiseveranstalters ausgewählten Hotels eine Gefahr für die Sicherheit des Reisenden ausgeht, mit der er nicht zu rechnen braucht.

- Im Rahmen seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten hat der Veranstalter alle sicherheitsrelevanten Teile der Hotelanlage in regelmäßigen Abständen während der Vertragsdauer durch einen sachkundigen und pflichtbewussten Beauftragten im Hinblick auf solche Risiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren, überprüfen zu lassen. Hierzu gehört die Kontrolle des allgemeinen baulichen Zustandes der Unterkunft, um sicherzustellen, dass von sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Treppen, elektrischen Anlagen, Balkongittern etc. keine Gefahren für den Reisenden ausgehen.

- Die Überprüfungspflicht geht aber nicht so weit, dass jeder einzelne Ein-richtungsgegenstand ständig auf seine Funktionsfähigkeit zu überprüfen ist, sondern beschränkt sich nur auf allgemein als gefährlich anzuse-hende Einrichtungsgegenstände. Bei „normalem“ Mobiliar, wie z.B. Liegen, handelt es sich nicht um besonders gefährliche Einrichtungsgegenstände, die einer besonderen Überprüfung bedürfen.

BGB § 651c Abs. 1

Urteil OLG Düsseldorf 21. Zivilsenats vom 16.12.2014 (I-21 U 67/14)

 
Tenor:

Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

 
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