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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 174/12

Datum:
06.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 174/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0506.I20U174.12.00
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31.10.2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.) Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen,

im Zusammenhang mit dem Anbieten von Roben, insbesondere Roben für juristische Berufe, gleich ob durch Werbeprospekte, Angebote im Internet oder sonstige Werbemittel, den folgenden Text selbst oder durch Dritte öffentlich zugänglich zu machen:

Unsere Roben sind großzügig geschnitten. Die darunter getragene Jacke ist berücksichtigt. Bitte also keine Nummer größer bestellen!

Alle unsere Roben haben eine beidseitige Armstellung, eine Eingriffstasche und einen Taschendurchgriff (in die darunter getragene Kleidung). Sie haben eine verdeckte Knopfleiste, elegant abgerundete Revers und eine Fütterung im oberen Rückenteil. Anwaltsroben haben hochwertige Satinbesätze oder edle Seitenbesätze, Richter- und Staatsanwaltsroben haben Samtbesätze, Patentanwaltsroben haben blaue Satinbesätze, Protokollführerroben haben Besätze aus gleichem Oberstoff.

Optisch gibt es keine Unterschiede. Damenroben sind anders herum geknöpft als Herrenroben. Das ist der einzige funktionelle Unterschied, den die bestehenden Vorschriften zulassen. Unsere Robenschnitte sind allerdings so optimiert, dass unsere Damenroben femininen Ansprüchen entgegenkommen und unsere Herrenroben Männlichkeit ausstrahlen.

Sie können da eigentlich nicht viel falsch machen. Nach dem Tragen gehört die Robe auf einen Kleiderbügel. Unsere hochwertigen Roben hängen sich schnell aus, uns sehen wie neu aus.

Hängen Sie ihre Roben hin und wieder mal über Nacht an die frische Luft. Das Lüften hat auch den Vorteil, dass der Selbstreinigungsprozess der Schurwolle einsetzen kann und dadurch die im Pflegeetikett ausgewiesene chemische Reinigung meist entfallen kann.

Waschen Sie ihre MERINO-Robe nie selbst. Auch wenn hin und wieder Kunden berichten, dass unsere Robe den Wollwaschgang ohne Probleme überstanden hat, so raten wir dringend davon ab. Keine Waschmaschine wäscht immer 100%ig mit genau gleicher Temperatur. Auch Waschmittelverwendungen und Dosierung sind problematisch. Wenn sie ihre Robe immer mal wieder für eine Nacht auf den Balkon hängen, wird sich die Reinigungsfrage wahrscheinlich nicht stellen.

Die Robe für Anwälte unterscheidet sich von der Robe für Richter allein durch die Besatzstoffe. Anwaltsroben haben schwarze Besätze aus Seide oder Kunstseide, Richterroben wie auch Staatsanwaltsroben haben schwarze Besätze aus Samt. Im OLG-Bezirk Stuttgart dürfen Anwälte auch Roben mit schwarzem Samtbesatz (Richterroben) tragen.

Roben für Protokollführer entsprechen in Form und Farbe den Roben für Richter/Staatsanwälte. Sie haben allerdings keine Besätze aus Samt, sondern solche aus gleichem Oberstoff.

Wir kalkulieren unsere Verkaufspreise nach Konfektionsgrößen. Dabei berücksichtigen wir den pro Größe unterschiedlichen Stoffverbrauch, den effektiven Arbeitslohn und die Stückzahl der jeweiligen Produktionsserie.

Ein kleines Beispiel: Eine Robe in der Damengröße 34 hat deutlich weniger Stoffverbrauch als eine solche in der Damengröße 96. Damenroben in den „normalen“ Größen 34-42 können in größeren Serien hergestellt werden als solche in den „Sondergrößen“ 72-96, denn sie werden halt häufiger verkauft und deshalb ist auch die Lagerhaltung rentabler. Wir sparen also wertvollen Stoff, Arbeitslohn und Lagerhaltung. Diese Einsparungen geben wir an unsere Kunden weiter!

Bei Herrenroben ist das genauso.

Hinweis: Bevor sie eine Robe in den Warenkorb legen, bestimmen Sie bei Damengrößen oder Herrengröße Ihre gewünschte Konfektionsgröße. Wählen Sie eine Größe an, neben der z.B. (+€ 20.00*) steht, erhöht sich der Robenpreis um € 20,-.

Ja, gerne! Bitte rufen Sie zuvor an (0…), damit wir uns Zeit für Sie nehmen können. Sie finden unser Warenlager in D-… E. (Industriegebiet A.) …straße ... Den kürzesten Anfahrtsweg erklären wir Ihnen gerne bei Ihrem Anruf.

Ja, dabei sparen Sie je nach individuellem Steuersatz bis zu 50%! Unsere Roben können Sie als Berufsbekleidung steuerlich absetzen (BFH 15.10.99, Az: IX B 91/99 und FG Köln 27.06.97, Az: 14 K 842/93).

Das Finanzamt erstattet Ihnen darüber hinaus die von uns in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer (fragen Sie Ihren Steuerberater).

Schurwolle wird vom Fell des Schafes gewonnen. Verschiedene Schurwolle-Qualitätsstufen gibt es, weil es verschiedene Schafarten gibt. Das Schaf, das die beste Schurwolle liefert, ist das MERINO-Schaf. Es macht also schon einen Unterschied, ob Sie eine Robe aus „normaler“ Schurwolle tragen oder eine solche aus reiner „Merino“-Schurwolle, denn Schurwolle alleine sagt noch nichts über die Garnfeinheit, über das Gewicht oder über die Gewebedichte aus. (Auch ein grobes oder schweres Gewebe kann aus Schurwolle sein.)

Ja, die Merino-Schurwolle unterscheidet sich nach Haarform und Ausbildung des Haarkleides. Die Klassifizierung liegt überwiegend in der Feinheit der Wolle. Auch Kräuselungen und Lufthaltigkeit spielen eine Rolle, wenn hohe Klimatisierungseigenschaften gewünscht sind.

2.) Die Klägerin wird verurteilt, Auskunft über die Verwendung des vorstehend unter 1.) aufgeführten Textes zu erteilen, insbesondere über Art der Werbemittel sowie die Angabe der Menge der hergestellten, ausgelieferten und/oder dargestellten Werbeträger.

3.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin allen Schaden zu ersetzen, der ihr aus den vorstehend zu 1.) bezeichneten Handlungen der Beklagten entstanden ist und künftig noch entstehen wird.

4.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 25.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

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II.

12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

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