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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 71/13

Datum:
04.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 71/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0304.I1U71.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Mönchengladbach, 3 O 185/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das am 19. April 2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.943,34 € zu zahlen.

Die Beklagte zu 2) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.943,34 € seit dem 1. Juni 2012 zu zahlen.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von einer Forderung des Rechtsanwalts A in Höhe von 229,55 € freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 2/3 dem Kläger und zu 1/3 den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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