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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-1 U 107/13

Datum:
20.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-1 U 107/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0520.I1U107.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Krefeld, 3 O 372/12
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6. Juni 2013 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 1.418,48 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.366,28 € seit dem 11.09.2012 und aus weiteren 52,20 € seit dem 08.04.2013 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 359,50 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.12.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 40 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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