Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-18 U 153/13

Datum:
12.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-18 U 153/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0312.I18U153.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 24 O 46/11
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.07.2013 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Die außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank