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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 W 135/14

Datum:
07.10.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 W 135/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:1007.I10W135.14.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Düsseldorf, HE-8493-66
Leitsätze:

Bei der Eintragung der Abtretung von Gesamtgrundpfandrechten, die im Grundbuch verschiedener Grundbuchämter eingetragen sind, fällt für die Eintragung der Veränderung durch jedes Grundbuchamt eine gesonderte 0,5-Gebühr gem. Nr. 14130 KV GNotKG nach dem vollen Nennbetrag der abgetretenen Gesamtgrundschuld an; ein niedrigerer Wert des sichernden Grundstücks ist nicht zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Die Beschwerde der Kostenschuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf – Rechtspflegerin – vom 29. August 2014 wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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