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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 181/13

Datum:
13.05.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 U 181/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0513.I10U181.13.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. November 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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