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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 162/13

Datum:
03.06.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 U 162/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0603.I10U162.13.00
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 29.10.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, zurückgewiesen, dass die Kosten des erstinstanzlichen Rechtsstreits zu 52% von der Klägerin und zu 48% von der Beklagten zu tragen sind.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das am 29.10.2013 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist – mit vorstehender Abänderung der Kostenentscheidung – vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vorab in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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