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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-10 U 159/13

Datum:
29.04.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-10 U 159/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0429.I10U159.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das am 28.10.2013 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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