Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, II-8 UF 271/13

Datum:
19.03.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 271/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0319.II8UF271.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Ratingen, 5 F 316/12
Leitsätze:

Ist im Zugewinnausgleich ein Rückzahlungsanspruch der Schwiegereltern zu berück-sichtigen, ist diese Forderung sowohl im Anfangs- als auch im Endvermögen des Schwiegerkindes anzusetzen. Eine Indexierung dieses Abzugspostens findet nicht statt.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Ratingen vom 03.09.2013 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Antragsgegner wird als Testamentsvollstrecker der am 16.12.2011 verstorbenen Frau T. verpflichtet, an den Antragsteller aus dem Nachlass 2.504,29 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 804,22 € seit dem 16.12.2011 und aus weiteren 1.700,07 € seit dem 13.04.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird der Antrag abgewiesen.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Antragsteller 88 %und der Antragsgegner  12 %.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen dem Antragsteller zu 86 %und dem Antragsgegner zu 14 % zur Last.

Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.

Für den Antragsgegner wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.Wert für das Beschwerdeverfahren: 12.245,47 €.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank