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Oberlandesgericht Düsseldorf, III-2 RVs 55/14

Datum:
03.06.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-2 RVs 55/14
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0603.III2RVS55.14.00
 
Leitsätze:

Leitsatz

StPO §§ 203, 206a Abs. 1, 207 Abs. 1

1.

Fehlt der erforderliche Eröffnungsbeschluss, ist das Verfahren auf eine zulässige Revision nach § 206a Abs. 1 StPO einzustellen.

2.

Ein neues gerichtliches Verfahren wegen derselben Tatvorwürfe setzt die Erhebung einer neuen Anklage voraus.

OLG Düsseldorf, 2. Strafsenat

Beschluss vom 3. Juni 2014, III-2 RVs 55/14

 
Tenor:

Das Verfahren StA Mönchengladbach 400 Js 173/13 wird auf Kosten der Staatskasse eingestellt.

Es wird davon abgesehen, die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.

 
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