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Oberlandesgericht Düsseldorf, 4 U 93/13

Datum:
24.07.2014
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 U 93/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2014:0724.4U93.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 11 O 486/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 22. Mai 2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 117.342,00 Euro und weitere 2.237,56 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Oktober 2010, zu zahlen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditinstituts erbracht werden.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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