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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 4/13

Datum:
25.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 4/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0725.VII.VERG4.13.00
 
Tenor:

Auf Grund des Beschlusses des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19.06.2013 in Verbindung mit dem Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.02.2013 (VK 21/12) sind von dem Antragsgegner 5.966,83 Euro - fünftausendneunhundertsechsundsechzig Euro und dreiundachtzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.06.2013 an die Antragstellerin zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

 
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