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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 3/13

Datum:
18.09.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 3/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0918.VII.VERG3.13.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Gebührenfestsetzung durch die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold mit Schreiben vom 15. Januar 2013 in Gestalt des Schreibens vom 4. Februar 2013 (VK.2 – 14/11) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.475 Euro festgesetzt.

 
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