Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 39/12

Datum:
18.02.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 39/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0218.VII.VERG39.12.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Kostenbeschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 26. September 2012 (VK 1-8/09) aufgehoben, soweit der Antragsgegnerin Kosten (Gebühren und Auslagen) des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer sowie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in diesem Verfahren entstandene Kosten (Aufwendungen) der Antragstellerin auferlegt worden sind.

Die Kosten des Verfahrens der Vergabekammer hat die Antragstellerin zu tragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

 
1234567891011121314151617
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank