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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 24/13

Datum:
18.12.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 24/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:1218.VII.VERG24.13.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24. Juli 2013 (VK 3-59/13) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Ausspruch des Beschlusses unter 2. aufgehoben und der Antragsgegnerin untersagt wird, einen Rabattvertrag über den Wirkstoff Interferon beta-1b ohne vorherige Auftragsbekanntmachung zu vergeben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden je zur Hälfte der Antragsgegnerin und der Beigeladenen auferlegt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren:                      50.000 Euro

 
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