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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-9 U 175/12

Datum:
13.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-9 U 175/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0513.I9U175.12.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten zu 1. gegen das am 28.09.2012 verkündete Schlussurteil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zu 1. zur Last.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2345678910111213
 

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