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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 W 27/13

Datum:
08.05.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-7 W 27/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0508.I7W27.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 6 O 224/08
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 07.02.2013 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht, das nach Aufklärung der Frage, ob das notarielle Nachlassverzeichnis vom 20.05.2010 ordnungsgemäß erstellt worden war und die Schuldnerin ihre titulierte Pflicht zur Auskunftserteilung erfüllt hatte, in der Sache über die Anträge der Schuldnerin zu entscheiden hat, zurückverwiesen.

 
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