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Oberlandesgericht Düsseldorf, I - 4 U 221/11

Datum:
06.08.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I - 4 U 221/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0806.I4U221.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27. Oktober 2011 verkündete  Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.628,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Januar 2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits werden dem Kläger zu 1/5 und der Beklagten zu 4/5 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

 
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