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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 8/13

Datum:
22.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 8/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0322.I3WX8.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Düsseldorf
 
Tenor:

Auf das Rechtsmittel wird die vorbezeichnete Zwischenverfügung aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, die nachgesuchte Eintragung nicht von der Einreichung einer Erläuterung, wie ein Zugang zu dem Gemeinschaftseigentum möglich ist, ohne durch das Sondereigentum der Einheit Nr. 1 zu gehen, abhängig zu machen.

 
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