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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 Wx 11/13

Datum:
23.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-3 Wx 11/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0723.I3WX11.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Kleve, 8 III 21/12
 
Tenor:

Auf das Rechtsmittel wird der angefochtene Beschluss unter Zurückweisung der weiter gehenden Beschwerde teilweise geändert:

Die Beteiligte zu 2 wird angewiesen, das Gesuch der Beteiligten zu 1 nicht deshalb abzulehnen, weil es mit Blick auf die „günstigere“ Möglichkeit, die angeforderte Urkunde unmittelbar an das zuständige Nachlassgericht zu übermitteln, an einem rechtlichen Interesse der Gesuchsteller an der Übersendung der Sterbeurkunde  betreffend A. S., geborene B., verstorben 1988, fehle.

 
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