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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-2 U 78/12

Datum:
20.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 U 78/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0620.I2U78.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 4a O 95/11
 
Tenor:

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 4. September 2012 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.Die Klage wird abgewiesen.

II.                                                                     

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.

III.                                                                     

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten wegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

V.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,00 EUR festgesetzt.

 
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