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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-26 W 6/09 (AktE)

Datum:
21.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-26 W 6/09 (AktE)
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:1121.I26W6.09AKTE.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Köln, 82 O 105/03
 
Tenor:

Die von den Antragsgegnerinnen zu erstattende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre, Rechtsanwalt X aus Köln, wird auf 2.341,92 € festgesetzt. Die Vergütung ist ab dem 28.03.2013 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der weitergehende Antrag vom 25.03.2013 wird zurückgewiesen.

 
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