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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-24 U 179/12

Datum:
05.11.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-24 U 179/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:1105.I24U179.12.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung der Klägerin das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 20.09.2012 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin € 1.612,64 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren iHvon € 229,55, jeweils nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.12.2010 zu zahlen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

 
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