Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 33/12

Datum:
29.01.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 33/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0129.I20U33.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 2a O 204/11
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, III ZR 201/13
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Januar 2012 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte dahingehend verurteilt wird, das Versicherungsbüro des Klägers in der nächsten Ausgabe des Telefonbuchs sowie der elektronischen Ausgabe des Telefonbuchs unter "dastelefonbuch.de" unter "Y. Kundendienstbüro S. W." aufzuführen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 4.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
1
A)
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
B)
13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank