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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 190/12

Datum:
23.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 190/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0723.I20U190.12.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. November 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, eine Vollstreckung aus diesem Urteil durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 10.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

A)

12345678910

B)

1112131415161718192021222324
 

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