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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 16/12

Datum:
29.01.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 16/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0129.I20U16.12.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 4. Januar 2012 verkündete Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, eine Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 5.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor Beginn der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 

Gründe

A)

12345678910111213

B)

141516171819202122232425262728293031
 

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