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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-20 U 138/12

Datum:
03.12.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 138/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:1203.I20U138.12.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerinnen wird das das am 1. August 2012 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und zwar dahingehend, dass der Beklagte verurteilt wird,

an die Klägerin zu 1. 100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. August 2011 zu zahlen,

an die Klägerin zu 2. 100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. August 2011 zu zahlen,

an die Klägerin zu 3. 100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. August 2011 zu zahlen,

an die Klägerin zu 4. 100,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12. August 2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen zu 7/8 und dem Beklagten zu 1/8 auferlegt. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der landgerichtlichen Entscheidung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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