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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-12 U 52/12

Datum:
14.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-12 U 52/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0314.I12U52.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 1 O 337/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 27.01.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 8.878,11 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz hierauf seit dem 05.07.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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