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Oberlandesgericht Düsseldorf, 9 U 31/13

Datum:
02.12.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 31/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:1202.9U31.13.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 2 O 80/12
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das am 09.01.2013 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2011 zu zahlen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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