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Oberlandesgericht Düsseldorf, 7 U 130/12

Datum:
07.06.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 U 130/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0607.I7U130.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Duisburg, 4 O 410/10
Leitsätze:

Es liegt kein zur Anfechtung der Erbausschlagung berechtigender Irrtum vor, wenn der Ausschlagende angenommen hat, dass der Nachlass tatsächlich überschuldet sein müsse, weil andere, die bei gesetzlicher Erbfolge als Erben berufen gewesen wären, aus diesem Grund die Erbausschlagung erklärt haben.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 29.03.2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges werden der Klägerin auferlegt.

Dieses Urteil ist –wie auch das angefochtene Urteil ohne Sicherheitsleistung- vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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