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Oberlandesgericht Düsseldorf, 22 U 94/11

Datum:
22.03.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 U 94/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0322.22U94.11.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 31. Mai 2011 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Duisburg teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.078,90 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 41 %, die Beklagte 59 %.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufige vollstreckbar.

 
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