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Oberlandesgericht Düsseldorf, 14 U 123/12

Datum:
08.04.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 U 123/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0408.14U123.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 6 O 495/10
 
Tenor:

I                       Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.

II                     Die Klägerin und die Streithelferin erhalten Gelegenheit, hierzu innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen.

Innerhalb dieser Frist kann sich die Klägerin auch zur etwaigen Rücknahme des Rechtsmittels erklären.

 
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