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Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 W 97/13

Datum:
08.07.2013
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
10. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 W 97/13
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2013:0708.10W97.13.00
 
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, 7 U 9/13
 
Tenor:

Die Erinnerung des Beklagten zu 4) gegen die Inanspruchnahme als Kostenschuldner für die im Berufungsverfahren entstandenen anteiligen Kosten in Höhe von 181 € (Kostenrechnung vom 15. März 2013; Kassenzeichen 00000000 000 0) wird zurückgewiesen.

Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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