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Oberlandesgericht Düsseldorf, VI-U (Kart) 18/12

Datum:
19.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kartellsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
VI-U (Kart) 18/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1219.VI.U.KART18.12.00
 
Tenor:

I.               Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. Mai 2012 verkündete Urteil                             der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zu-                             rückgewiesen.

              II.               Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

              III.               Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das am 18. Mai 2012 verkündete                             Urteil des Landgerichts Düsseldorf, Az. 37 O 25/10, ist ohne Sicherheits-                             leistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch                             Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab-                             wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe                             von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

              IV.              Die Revision wird nicht zugelassen.

              V.              Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 32.730,62 Euro festge-                             setzt.

 
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