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Oberlandesgericht Düsseldorf, VII-Verg 68/11

Datum:
02.05.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
Vergabesenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
VII-Verg 68/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0502.VII.VERG68.11.00
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller bei der Ausschreibung von Krankentransportleistungen aufgrund „freiwilliger Ex-ante-Vergabebekanntmachung“ vom Dezember 2010 durch die Antrags-gegnerin in seinen Rechten verletzt worden ist.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Antrag-steller in diesem Verfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten werden der Antragsgegnerin auferlegt. Darüber hinaus finden Kostenerstattungen nicht statt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro

 
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