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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 20/11

Datum:
27.07.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-7 U 20/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:0727.I7U20.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Düsseldorf, 31 O 49/10
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Dez. 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

 

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

 

Dieses Urteil sowie das am 23. Dez. 2010 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten daraus gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 125 % der beitreibbaren Kosten abwenden, sofern nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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