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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 12/12

Datum:
19.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
I-7 U 12/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1019.I7U12.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Kleve, 4 O 1/10
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Düsseldorf, I-7 U 12/12
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. April 2011 verkündete Urteil der4. Zivilkammer des Landgerichts Kleve wird im Verhältnis zu den Beklagten zu 2 und 3 zurückgewiesen. 

Die Klägerin hat die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens der Beklagten zu 2 und 3 zu tragen. Die weitere Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten. 

Dieses und das vorgenannte Urteil sind für die Beklagten zu 2 und 3 jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des geschuldeten Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. 

 
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