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Oberlandesgericht Düsseldorf, I - 5 U 50/12

Datum:
20.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I - 5 U 50/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1220.I5U50.12.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.02.2012 verkündete Urteil des Vorsitzenden der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf als Einzelrichter wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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