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Oberlandesgericht Düsseldorf, I-5 U 43/12

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 43/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2012:1025.I5U43.12.00
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – vom 09.02.2012 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 4 % und der Beklagte zu 96 % zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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URTEIL

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